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Migration

Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern spielt die wichtigste Rolle beim Bevölkerungswachstum in der Schweiz. Seit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU nimmt die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen aus den EU-Staaten stets zu. Personen aus der EU-15/EFTA mit einem gültigen Arbeitsvertrag oder Selbständigerwerbende benötigen keine Aufenthaltsbewilligung mehr. Für Drittstaatsangehörige regelt das Ausländergesetz (AuG) die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug in die Schweiz. Für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA gibt der Bundesrat Kontingente frei.

Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden sind für den arbeitsmarktlichen Vorentscheid zuständig, welcher für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ausschlaggebend ist. Der VSAA vertritt die Anliegen seiner Mitglieder und setzt sich für einen optimierten Vollzug ein.

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