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Ausländergesetz AuG

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) regeln die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der EU und der EFTA – sogenannte Drittstaaten. Eines der Ziele beinhaltet, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu fördern.
 
Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden sind mit dem Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen beauftragt. Der VSAA vertritt die Interessen seiner Mitglieder bei Gesetzesrevisionen und unterstützt sie im Vollzug.
 
Rechtliche Grundlagen
 

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