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Öffentliche und private Arbeitsvermittlung

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verfolgen das Ziel einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der Stellensuchenden. Dabei arbeiten sie mit privaten Arbeitsvermittlern zusammen. Die private Vermittlungs- und Verleihtätigkeit (Temporärarbeit) wird durch die kantonalen Arbeitsmarktbehörden bewilligt und durch das Arbeitsvermittlungsgesetz AVG geregelt. Die europäische Arbeitsvermittlung EURES fördert den internationalen Austausch von Arbeitsstellen. 
 

Der VSAA fördert die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Stellenvermittlern und Personalverleihern, um Stellensuchende optimal zu unterstützen. 

 
Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
Öffentliche Arbeitsvermittlung - Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
 
Private Arbeitsvermittlung

Arbeitslosenkassen
Arbeitsvermittlung und Personalverleih aus EU/EFTA
Leben und Arbeiten im Ausland
 

 




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