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Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit verzerrt den wirtschaftlichen Wettbewerb und führt zu einer Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes. Mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) – seit dem 1. Januar 2008 in Kraft – wird die Schwarzarbeit wirksam bekämpft: Einerseits durch einfachere Anmeldung von Arbeitnehmenden bei den Sozialversicherungen und Steuerbehörden und verstärkte Repression. Andererseits wird das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Probleme der Schwarzarbeit geschärft.
 
Für den Vollzug des BGSA sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden und Kontrollorgane zuständig. Der VSAA bietet bei Vollzugsfragen Unterstützung an.
 
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