Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft und wurde mit den EU-Erweiterungen 2004 und 2008 schrittweise auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Die Zuwanderung von Arbeitskräften ermöglichte der Schweiz ein starkes Wirtschaftswachstum. Durch die flankierenden Massnahmen wird den negativen Effekten des freien Personenverkehrs vorgebeugt.
Bei der Harmonisierung der flankierenden Massnahmen und der Koordination zwischen den Kantonen sind Verbesserungen im Vollzug eingeleitet, die vom VSAA unterstützt werden.
Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz im Zusammenhang mit Entsendung von Arbeitnehmenden in die Schweiz
Informationen zur Personenfreizügigkeit
Rechtliche Grundlagen
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Publikationen, Studien, Berichte
Personenfreizügigkeit Schweiz-EU Oktober 2008