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Flankierende Massnahmen (FlaM)

Gleichzeitig mit der Öffnung der Arbeitsmärkte wurde auch der Arbeitnehmerschutz erhöht. Die Gesamtarbeitsverträge mit vereinbarten Mindestlöhnen, die Beobachtung und Kontrollen des Arbeitsmarktes durch tripartite und paritätische Kommissionen sowie das Entsendegesetz dämmen negative Auswirkungen auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen ein. Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden zuständig. Über 150 Inspektorinnen und Inspektoren kontrollieren in der Schweiz die Arbeitsbedingungen.
 
Der VSAA setzt sich für eine Qualitätssteigerung und Harmonisierung des Vollzuges ein.

Informationen zu den Flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit
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