Arbeitsmarktaufsicht

Der VSAA setzt sich für wirksamen Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein.

Der VSAA vertritt die Interessen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden bei der Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen sowie der Schwarzarbeitsbekämpfung. Er entwickelt zusammen mit seinen Mitgliedern effiziente und effektive Vollzugsinstrumente, welchen den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Er setzt sich so für verhältnismässige und vollzugstaugliche Kontrollen ein, welchen den flexiblen Arbeitsmarkt als wesentlichen Standortvorteil der Schweiz erhalten.

Die Kantone spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die nach dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) eingeführt wurden.

Sie sind für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zuständig. Zu diesem Zweck führen sie Kontrollen durch und sensibilisieren die Arbeitgeber für deren verschiedenen Pflichten. Neben den Kontrollen nehmen die kantonalen Organe Koordinationsaufgaben wahr: Sie melden Verdachtsfälle und leiten diese an die Spezialbehörden im Bereich des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuerrechts weiter.

Das System der flankierenden Massnahmen setzt auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit der Sozialpartner und der Kantone. Beim Vollzug besteht ein Dualismus. Die Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die Scheinselbständigkeit werden in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag aveGAV durch die paritätischen Kommissionen, in allen anderen Branchen durch die tripartiten Kommissionen kontrolliert. Stellt in einer Branche mit ave GAV die zuständige paritätische Kommission eine Lohnunterbietung fest, verhängt sie eine Konventionalstrafe. Handelt es sich dabei um Entsandte, verhängt die kantonale Behörde in einem zweiten Schritt eine weitere Sanktion gemäss Entsendegesetz. Bei einem Verstoss gegen die zwingenden Mindestlöhne eines Normalarbeitsvertrag (NAV) sind die kantonalen Behörden ebenfalls für die Sanktionen gemäss Entsendegesetz zuständig. Der Vollzug erfolgt dabei stets nach den geltenden rechtlichen Grundlagen sowie den dazugehörigen Weisungen der Bundesbehörden.

Aufgrund der heterogenen Situation in den einzelnen Kantonen ist der Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften komplex. Die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit unterscheiden sich nach Region, Branche, Grenznähe, Wirtschaftsstruktur oder Grösse des Kantons. Die Kantone haben jeweils eigene, risikobasierte Kontrollstrategien entwickelt, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Dank der grossen Vollzugsautonomie bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit können die Kantone gezielte Strategien erarbeiten. Dies ist für eine wirksame Umsetzung entscheidend.

Der VSAA setzt sich für die ständige Optimierung der Vollzugsinstrumente ein, damit die Kantone die rechtlichen Grundlagen effizient und effektiv umsetzen können. Er wirkt zu diesem Zweck in verschiedenen technischen und politischen Arbeitsgruppen mit. Aktuelle Beispiel sind die Entwicklung eines nationalen Lohnrechners sowie ein Projekt zur Optimierung des ZEMIS. ZEMIS ist das zentrale Instrument für den Vollzug der flankierenden Massnahmen. Als Mitglied der tripartiten Kommission des Bundes (TPK Bund) bringt der VSAA das Fachwissen der Kantone in dieses Organ ein. Der Verband setzt sich auch für den Austausch von Best-Practice-Beispielen unter den Vollzugsorganen ein. Dazu organisiert er zweimal jährlich Fachpool-Veranstaltungen, an denen sich die Vertreterinnen und Vertreter der 26 Kantone mit aktuellen Themen befassen. Mit einer Weiterbildung für Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren unterstützt der VSAA die Kantone direkt. Diese Schulung ermöglicht den Inspektorinnen und Inspektoren, sich anhand von konkreten Fällen und mithilfe von Expertinnen und Experten aus der Praxis in den Bereichen Schwarzarbeitsbekämpfung und flankierende Massnahmen weiterzubilden. Dabei tauschen sie sich auch über kantonale Praktiken und Organisationsformen aus.


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