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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Durch gezieltes Vorgehen sollen in der Schweiz Berufsunfälle und -krankheiten möglichst verhindert und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten vermieden werden. Mit der geltenden Richtlinie der EKAS über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) werden Arbeitnehmende vor den Gefahren an ihrem Arbeitsplatz geschützt. Die ASA-Richtlinie ist ein praktisches Instrument, um den Arbeitnehmerschutz in den Betrieben kontinuierlich zu verbessern. Die Grundlage des Gesundheitsschutzes ist das Arbeitsgesetz (ArG) und die Arbeitssicherheit wird im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt.

Der VSAA fördert gemeinsam mit dem Interkantonalen Verband für Arbeitnehmerschutz IVA die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern, betroffenen Verbänden und Sozialpartnern.

 

Grundlagen und Informationen
 
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