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Arbeitsgesetz ArG

Das Arbeitsgesetz (ArG) bezweckt den präventiven physischen und psychischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die Massnahmen des Arbeitnehmerschutzes zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz gehen in zwei Richtungen: einerseits werden bauliche, technische und ablauforganisatorische Einrichtungen von Arbeitsplätzen festgelegt und andererseits Arbeits- und Ruhezeiten geregelt.

Der Vollzug des Gesetzes und der Verordnungen obliegt den kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Der VSAA bringt sich als Verband der kantonalen Arbeitsmarktbehörden bei der Optimierung des Vollzuges ein.

Rechtliche Grundlagen

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